Die Satzung

Verein „Suhler Sternfreunde e. V."
Hoheloh 1
98527 Suhl

Satzung

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen “Suhler Stemfreunde e. V."

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Suhl und ist beim Kreisgericht Suhl eingetragen.

(3) Vereinsstätte ist die Schul- und Volkssternwarte "K. E. Ziolkowski" in vertraglicher Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Suhl und dem Prof.-Carl-Fiedler-Gymnasium Suhl.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Vorstand und seine Stellvertreter vertreten einzeln und gleichberechtigt den Verein.

§2 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Förderverein des Friedrich-König-Gymnasiums "Verein der Freunde und Förderer des Suhler Gymnasiums e.V."  zu. Er hat es unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige Zwecke und die Förderung der Bildung im naturwissenschaftlichen Bereich einzusetzen.

Es ist der Wille des Vereins, die Eintragung in das Vereinsregister mit der Gründungsversammlung durch den Vorstand einzuleiten.

§3 Aufgaben und Ziele

(1) Der Verein „Suhler Sternfreunde e. V.", gegründet am 26.03.1996, versteht sich als Verein, der sich mit Astronomie im weitesten Sinne beschäftigt.

(2) Die Aufgaben des Vereins "Suhler Sternfreunde e. V." sind:

  • Verbreitung populärwissenschaftlichen Gedankengutes der Astronomie und Astronautik für die Bevölkerung und für die Schuljugend durch:
    • Vortragstätigkeit zu astronomischen Erscheinungen, Problemen und Sachverhalten
    • Planetariumsvorführungen
    • gestaltete Beobachtungsabende
    • Presseveröffentlichungen
    • Konsultationsmöglichkeiten
    • Exkursionen und Kontakte zu ähnlichen Einrichtungen und Vereinen, insbesondere dem Förderverein des Prof.-Carl-Fiedler-Gymnasiums
    • Angebot entsprechender Literatur u. ä.
  • Organisierung des Erfahrungsaustausches von Amateur- und Hobbyastronomen sowie interessierter Schüler und Jugendlicher unter Benutzung der vorhandenen Beobachtungstechnik
  • Nutzung und Erhalt der Schul- und Volkssternwarte "K. E. Ziolkowski" und des Naherholungsgebietes "Hoheloh"
  • Fortschreibung der Stemwartenchronik
  • Popularisierung der Vereinstätigkeit
  • Erhaltung, Wartung, Pflege und Erweiterung der technischen und inhaltlichen Ausrüstung aus den Mitteln des Vereins

(3) Die Grundlage der Arbeit des Vereins bildet die Tätigkeit von Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen werden durch Mitglieder geleitet.

§4 Mitgliedschaft

(1) Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

(2) Aufnahme in den Verein Suhler Sternfreunde e. V.

Jede Person hat das Recht, den Antrag zur Aufnahme als Mitglied zu stellen. Die Aufnahme erfolgt nach vollendetem 14. Lebensjahr.

Sie wird durch einfache Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung entschieden.

Der Vorstand kann einer vorläufigen Aufnahme in den Verein zustimmen.

Liegt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor, können Personen unter 14 Jahren Mitglied der Kinder- und Jugendabteilung werden. In den Mitgliederversammlungen haben sie kein Stimmrecht.

Die Aufnahmegebühr beträgt für jedes Mitglied einen Jahresbeitrag, dafür entfallen die Mitgliedsbeiträge im laufenden Geschäftsjahr.

(3) Rechte der Mitglieder

  • Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
  • Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins Suhler Sternfreunde e. V.
  • Nutzung der Räumlichkeiten und der Technik nach Vereinbarung mit dem Vorstand und der Sternwartenleitung
  • Delegierung zu Veranstaltungen anderer Verbände und Vereine
  • Antragstellung und Einbringen von Anfragen an den Vorstand

Alle Mitglieder über 16 Jahren besitzen das aktive und passive Wahlrecht.

Ehrenmitglieder haben das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins Suhler Sternfreunde e. V." teilzunehmen, Vorschläge zur Arbeit des Vereins einzubringen und den Verein in allen Belangen zu unterstützen, sind jedoch bei Abstimmungen nicht stimmberechtigt.

(4) Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung des Vereins "Suhler Sternfreunde e. V. anzuerkennen sowie zu deren Einhaltung und Anwendung beizutragen.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Suhler Sternfreunde e. V. mit zu gestalten und umzusetzen.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist der jeweils gültigen Beitragsordnung zu entnehmen.

Die Beitragsordnung wird in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten.

Mitglieder des Vereins "Suhler Sternfreunde e. V.", die unter dem Namen des Vereins an anderen Veranstaltungen teilnehmen, haben dies mit dem Vorstand abzustimmen.

Es gehört zur Pflicht eines jeden Mitgliedes, Schaden vom Verein abzuwenden.

Jedes Mitglied hat zur Erhaltung und sorgsamen Pflege der vom Gymnasium in der Sternwarte zur Verfügung gestellten Räume und Technik beizutragen.

(5) Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand,
  • durch Antrag an den Vorstand auf Ausschluss oder Streichung und darauf folgendem Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit,
  • bei Nichterfüllung der Beitragspflicht (siehe Beitragsordnung),
  • durch Tod,
  • durch Auflösung des Vereins Suhler Sternfreunde e. V.

Gründe für Ausschluss sind grober Verstoß gegen die Satzung und die Beschlüsse sowie Nichterfüllung der Beitragspflicht.

Grund für Streichung ist, wenn das Mitglied nicht in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied wahrzunehmen.

§5 Organe des Vereins

 

(1) Organe des Vereins "Suhler Sternfreunde e. V." sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

(2) Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten. Die Mitgliederversammlung ist laut Geschäftsordnung einzuberufen.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Jedes Mitglied ist berechtigt, das Protokoll einzusehen.

Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.

Bei Änderung der Satzung oder bei Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Alle sonstigen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

(3) Vorstand

Zum Vorstand gehören:

  • Vorsitzender
  • 2 gleichberechtigte Stellvertreter
  • Schatzmeister
  • Schriftführer

Der Vorstand tritt zusammen, wenn es die Aufgaben des Vereins erfordern, mindestens 2 mal Jahr.

Der Vorstand hat die Aufgaben, die Mitgliederversammlung vorzubereiten und durchzuführen sowie die Arbeit des Vereins "Suhler Sternfreunde e. V." zu organisieren.

Dabei ist er der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Der Vorstand ist durch die Mitgliederversammlung aller 2 Jahre zu wählen.

Scheiden Mitglieder aus dem Vorstand aus, ist der Vorstand mit den Nachfolgekandidaten zu ergänzen.

§6 Finanzmittel

 

(1) Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:

  • Mitgliedsbeiträgen
  • Zuwendungen, Spenden und Schenkungen
  • Einnahmen aus Sonderveranstaltungen des Vereins Suhler Sternfreunde e. V. (Vorträge und Planetariumsvorführungen)
  • Erlöse aus dem Verkauf von astronomischer Literatur etc.

Die Einnahmen des Vereins dienen zur Finanzierung

  • vereinseigener Veranstaltungen
  • der weiteren technischen Ausstattung des Planetariums, der Sternwarte, des Hörsaales und des Ausstellungsraumes
  • der Betreuung und Honorierung geladener Gäste.

(2) Über die Einnahmen und Ausgaben der Finanzmittel ist durch den Schatzmeister Buch zu führen.

Er muss dem Vorstand jederzeit Auskunft über die Finanzmittel geben können.

Über die Verfügungsberechtigung befindet die Mitgliederversammlung.

 

§7 Inkrafttreten

 

Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des Vereins "Suhler Sternfreunde e. V." am 26.03.1996 auf der Schul- und Volkssternwarte Suhl beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.