3G+ ab Freitag den 12. November

neue Allgemeinverfügung der Stadt Suhl
14.11.2021

Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 10. November 2021 gilt ab dem 12. November 2021 für alle Veranstaltungen die 3G Plus-Regel. Der Besuch von Veranstaltungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Als Testnachweis gelten ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und alternative Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren.